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Sa
tzung
 

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Fan-Club

    a) Der Fan-Club führt den Namen "AEV-Fanclub Jura-Panther"
    b) Er hat den Sitz in 86709 Wolferstadt
    c) Er ist ein eingetragener Fan-Club in der offiziellen Fan-Club-Liste des
        Augsburger EV
    d) Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 01. Januar bis 31. Dezember

2. Mit Eintritt in den Fan-Club verpflichtet sich jedes Mitglied, die Satzung
     anzuerkennen
 

3. Zweck des Fan-Club

    a) Die Unterstützung des Eishockey-Sports in Augsburg
    b) Die Freundschaft mit anderen Fan-Clubs aufrecht zu erhalten und zu fördern 

4. Aufnahme von Mitgliedern

    a) Mitglied kann ohne Altersbeschränkung jede natürliche Person werden
    b) Mit der Mitgliedschaft werden für alle Mitglieder sämtliche Vergütungen des Fan-
        Club wirksam
    c) Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch Beschluss der Vorstandschaft
    d) Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch
        von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Diese verpflichten sich damit
        zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.

5. Ende der Mitgliedschaft

    a) durch Austritt
        - Er kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber erfolgen.
          Geschieht dies nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied Beiträge
          und sonstige Leistungen für das laufende Jahr voll zu entrichten.
        - Bei Austritt bestehen gegenüber dem Fan-Club keinerlei Ansprüche.

     b) durch Ausschluss
         Er kann erfolgen, wenn ein Mitglied
         - gegen die Regeln der Satzung, gegen anerkannte Regeln, Sitte und Anstand      
           grob verstoßen hat
         - das Ansehen und die Interessen des Fan-Club schwer geschädigt hat
         - innerhalb des Fan-Club wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden
           gegeben hat
         - trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Beiträgen und  
           sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.

         Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft.
         Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Gehör gewährt worden sein.
         Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte im Fan-Club.
        Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Ein Anteil am Fan-Club
        Vermögen besteht nicht.

6. Disziplinarstrafen

    Statt eines Ausschlusses kann die Vorstandschaft in weniger schweren Fällen gegen
    ein Mitglied nach vorheriger Anhörung erkennen auf:
     - zeitweilige Entziehung von Fan-Club-Rechten oder Ämtern.

7. Mitgliedsbeiträge

    a) Alle minderjährigen Mitglieder bezahlen den halben Beitragssatz
    b) Die Höhe der Jahresbeiträge für alle Mitglieder bestimmt die  
        Mitgliederversammlung auf Antrag

8. Rechte und Pflichten der Mitglieder

    a) Rechte
        Alle Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen teil
        zu nehmen.
    b) Pflichten
        - Zweck des Fan-Club zu erfüllen und zu fördern
        - die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige Verpflichtungen
          zu erfüllen

9. Organe des Fan-Club

    a) Die Vorstandschaft
        Die Vorstandschaft setzt sich aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem Kassier,
        dem Schriftführer und den Beisitzern zusammen.

        Die Vorstandschaft entscheidet über alle Angelegenheiten des Fan-Club, soweit sie
        nicht an die Satzung oder an zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden
        sind.

        Die Mitglieder der Vorstandschaft schriftlich, mit einfacher Mehrheit auf die Dauer  
        von 2 Jahren gewählt.

        Mitglieder, die nicht anwesend sind bei der Wahl, können nicht kandidieren bzw.
        gewählt werden, außer es besteht eine schriftliche Zusage.
 

    b) Jahreshauptversammlung
        Beschlüsse der Mitglieder werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
        Die Satzung kann nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden.
        Jahreshauptversammlungen finden einmal jährlich statt.

     c) Kassenprüfer
        Die Kassenprüfer werden durch die Mitglieder auf die gleiche Dauer wie die
        Vorstandschaft gewählt, allerdings mündlich.

       
Sie dürfen kein anderes Amt im Fan-Club haben. 

        Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen
        und Buchführung zu überzeugen.

        Am Jahresabschluss eine eingehende Prüfung der Bücher, Belege und der gleichen
        vorzunehmen.

        Die Ergebnisse der Prüfung werden den Mitgliedern an der
        Jahreshauptversammlung vorgetragen.

10. Auflösung des Fan-Club

     Der Fan-Club kann nur durch Beschluss einer dazu einberufenen
     Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

     Es wird eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder benötigt.
     Im Falle einer Auflösung wird das Vermögen, das der Fan-Club
     besitzt, der Nachwuchsabteilung des Augsburger EV oder des laut
     Satzung fördernden Nachfolgevereins zugeführt.

11. Vereinslokal

     Das Vereinslokal ist die Gaststätte "Unterer Wirt" in Wolferstadt.

 

 AEV-Fanclub Jura-Panther Wolferstadt