|
1. Name, Sitz und
Geschäftsjahr des Fan-Club
a) Der Fan-Club führt den Namen "AEV-Fanclub
Jura-Panther"
b) Er hat den Sitz in 86709
Wolferstadt
c) Er ist ein eingetragener
Fan-Club in der offiziellen Fan-Club-Liste des
Augsburger EV
d) Das
Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 01. Januar bis 31.
Dezember
2. Mit Eintritt in den
Fan-Club verpflichtet sich jedes Mitglied, die Satzung
anzuerkennen
3. Zweck des Fan-Club
a) Die Unterstützung des
Eishockey-Sports in Augsburg
b) Die Freundschaft mit anderen
Fan-Clubs aufrecht zu erhalten und zu fördern
4. Aufnahme von
Mitgliedern
a) Mitglied kann ohne
Altersbeschränkung jede natürliche Person werden
b) Mit der Mitgliedschaft werden
für alle Mitglieder sämtliche Vergütungen des Fan-
Club wirksam
c) Die Aufnahme erfolgt auf
Antrag durch Beschluss der Vorstandschaft
d) Bei beschränkt
Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der
Antrag auch
von dem gesetzlichen
Vertreter zu unterschreiben. Diese verpflichten sich
damit
zur Zahlung der
Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
5. Ende der Mitgliedschaft
a) durch Austritt
- Er kann jederzeit durch
schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber erfolgen.
Geschieht dies nicht zum
Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied Beiträge
und sonstige Leistungen für
das laufende Jahr voll zu entrichten.
- Bei Austritt bestehen
gegenüber dem Fan-Club keinerlei Ansprüche.
b) durch Ausschluss
Er kann erfolgen, wenn
ein Mitglied
- gegen die Regeln der
Satzung, gegen anerkannte Regeln, Sitte und Anstand
grob verstoßen hat
- das Ansehen und die
Interessen des Fan-Club schwer geschädigt hat
- innerhalb des Fan-Club
wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden
gegeben hat
- trotz Mahnung und ohne
hinreichende Begründung mit seinen Beiträgen und
sonstigen Verpflichtungen
in Verzug ist.
Über den Ausschluss
entscheidet die Vorstandschaft.
Dem betroffenen Mitglied muss vorher
rechtliches Gehör gewährt worden sein.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle
Ämter und Rechte im Fan-Club.
Geleistete Beiträge werden nicht
zurückerstattet. Ein Anteil am Fan-Club
Vermögen besteht nicht.
6. Disziplinarstrafen
Statt eines Ausschlusses kann die
Vorstandschaft in weniger schweren Fällen gegen
ein Mitglied nach vorheriger
Anhörung erkennen auf:
- zeitweilige Entziehung von
Fan-Club-Rechten oder Ämtern.
7. Mitgliedsbeiträge
a) Alle minderjährigen Mitglieder
bezahlen den halben Beitragssatz
b) Die Höhe der Jahresbeiträge
für alle Mitglieder bestimmt die
Mitgliederversammlung auf
Antrag
8. Rechte und Pflichten
der Mitglieder
a) Rechte
Alle Mitglieder haben das
Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen teil
zu nehmen.
b) Pflichten
- Zweck des Fan-Club zu
erfüllen und zu fördern
- die fälligen
Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige
Verpflichtungen
zu erfüllen
9. Organe des Fan-Club
a) Die Vorstandschaft
Die Vorstandschaft setzt
sich aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem Kassier,
dem Schriftführer und den
Beisitzern zusammen.
Die Vorstandschaft
entscheidet über alle Angelegenheiten des Fan-Club,
soweit sie
nicht an die Satzung oder an
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden
sind.
Die Mitglieder der
Vorstandschaft schriftlich, mit einfacher Mehrheit auf
die Dauer
von 2 Jahren gewählt.
Mitglieder, die nicht
anwesend sind bei der Wahl, können nicht kandidieren
bzw.
gewählt werden, außer es
besteht eine schriftliche Zusage.
b) Jahreshauptversammlung
Beschlüsse der Mitglieder
werden mit einfacher Mehrheit gewählt.
Die Satzung kann nur mit
einer 2/3 Mehrheit geändert werden.
Jahreshauptversammlungen finden einmal jährlich statt.
c) Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden
durch die Mitglieder auf die gleiche Dauer wie die
Vorstandschaft gewählt,
allerdings mündlich.
Sie dürfen kein anderes Amt im Fan-Club
haben.
Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der
Ordnungsmäßigkeit der Kassen
und Buchführung zu
überzeugen.
Am Jahresabschluss eine
eingehende Prüfung der Bücher, Belege und der gleichen
vorzunehmen.
Die Ergebnisse der Prüfung
werden den Mitgliedern an der
Jahreshauptversammlung
vorgetragen.
10. Auflösung
des Fan-Club
Der Fan-Club kann nur durch Beschluss einer dazu
einberufenen
Mitgliederversammlung aufgelöst
werden.
Es
wird eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder
benötigt.
Im Falle einer Auflösung wird
das Vermögen, das der Fan-Club
besitzt, der Nachwuchsabteilung
des Augsburger EV oder des laut
Satzung fördernden
Nachfolgevereins zugeführt.
11. Vereinslokal
Das
Vereinslokal ist die Gaststätte "Unterer Wirt" in
Wolferstadt. |